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Rechtsgutachten

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Exkurs: Second Opinion

Rechtsgebiet:
Rechtsgutachten
Stichworte:
Rechtsgutachten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aus verschiedenen Gründen will ein Rechtsinhaber oder Streitbetroffener die Fachmeinung eines Zweitgutachters oder Beraters einholen:

  • Definition
    • Second Opinion   =   Zweitmeinung (Zweites Gutachten, Zweitgutachten), zweite Stellungnahme eines anderen Gutachters
  • Grundlage
  • Abgrenzung
    • Erstgutachten jeder Art (des eigenen Gutachters oder des Gutachters der Gegenpartei)
  • Rechtsnatur
    • Auftrag
  • Ziele und Motive
    • Plausibilisierung der Erstmeinung
      • in wichtigen und / oder existenziellen Entscheidungen
      • zur internen Absicherung von verantwortlichen Organen
    • Kompetenz- und / oder Befangenheitszweifel
      • Nachvollziehbarkeitsmanko von Systematik und / oder Logik von Beurteilung, Bewertung und Ergebnis
      • Begleiterscheinungen beim Erst-Gutachter
        • Nachträglich bekannt gewordenes Verhalten vor oder während der Begutachtung
        • Nachträgliches Gutachterverhalten
  • Verbreitung
    • Zunehmende Verbreitung
      • aus Komplexitätsgründen
      • aus Intransparenzgründen
        • subjektiven Beurteilungshinweise
        • nicht logische oder nicht nachvollziehbare Argumente
        • unnötige Kontakte mit Dritten
        • nachträglich entdeckte, nicht offengelegte Verflechtungen des Gutachters
          • Befangenheit?
          • Nicht bekannt gegebene Interessenkonflikte?
    • Zweitmeinungen werden eingeholt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in den verschiedensten Disziplinen:
      • Rechtliche Beurteilung
        • Rechtsstreitigkeit
        • Themenbezogene Rechtsabklärungen (Prävention)
      • Medizinische Behandlungsindikationen
        • Unklare oder unsichere medizinische Befunde
        • Behandlungsindikationen
      • Marketingmassnahmen
      • IT-Massnahmen
      • Unternehmerentscheide
      • M&A-Transaktionen
      • Kapitalanlagen
      • Kaderevaluation
      • etc.
  • Arten der Zweitbegutachtung
    • Begutachtung ohne Kenntnisgabe des Erstgutachtens
      • Vorhandenseins eine Erstgutachtens
      • Name des Erstgutachters
      • Ergebnis des Erstgutachtens
    • Begutachtung mit Kenntnisgabe des Erstgutachtens, mit oder ohne Beurteilung der Haltbarkeit des Erstgutachtens
  • Voraussetzungen
    • Vorliegen eines Gutachtens
    • Anderer Gutachter als der Erstgutachter
      • Auftragserteilung an einen anderen Gutachter als an den Erstgutachter
        • Intensivere Abklärung bezüglich einer allfälligen Mandatierung der Person des Zweitgutachters
          • Verhältnis zu Erstgutachter
          • Unabhängige, nicht beeinflussbare Persönlichkeit
          • Keine fachlichen / mandatlichen Berührungspunkte mit dem Erstgutachter
        • Interessenkonfliktabklärung (IK-Check bei Zweitgutachter), wie üblich
          • in der Sache
          • mit Gericht / Behörde, welches die Sache, die zweitbeurteilt werden soll, entschieden hat
    • Auftragsformulierung an den Zweitgutachter
      • Begutachtung ohne Kenntnisgabe des Erstgutachtens
      • Begutachtung mit Kenntnisgabe des Erstgutachtens
        • ohne Beurteilung der Haltbarkeit des Erstgutachtens
        • mit zusätzlich begründeter Beurteilung der Haltbarkeit des Erstgutachtens
          • Vollständigkeit
          • Nachvollziehbarkeit
          • Schlüssigkeit

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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